Thema:
Re:Im Zweifel ist es keine Straftat... flat
Autor: Xtant
Datum:05.12.17 16:29
Antwort auf:Re:Im Zweifel ist es keine Straftat... von Phil Gates

Du hast mich missverstanden. Bzw. sind deine Ausführungen IMO arg theoretisch.

Gleichzeitig hat die Post nämlich auch eine gewisse Sorgfaltspflicht oder wie man das  rechtlich auch immer nennen mag. Sprich: betrüger versuchen so widerrechtlich an Pakete ranzukommen. Und Paketbetrug ist nun alles andere als ein rein theoretischer Vorgang. Es sollte also von einem gewissen allgemeinen Interesse sein (und somit auch rechtlich relevant?), dass die Post nicht jedem Hinz und Kunz mit irgendeinem Wisch die Pakete aushändigt.

Ja klar, man muss seinen Ausweise vorzeigen, weshalb es vermutlich angenehmere/leichtere Wege gibt, an ein fremdes Paket zu kommen. Dennoch:  Betrugsfall und dein aufgezeigter Weg sind insofern IMO arg deckungsgleich, dass mit einer Vollmacht ein paket geholt werden soll, der nicht den Vorstellungen  von DHL entspricht.

Würde sich nun ein Mitarbeiter strikt weigern, ein paket rauszurücken und käme es deswegen zu einem Rechtsstreit, kann ich mir eben nicht vorstellen, dass das so einfach bzw. die Lage so eindeutig wäre. :)


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