Thema:
Re:Im Zweifel ist es keine Straftat... flat
Autor: Phil Gates
Datum:05.12.17 15:35
Antwort auf:Re:Im Zweifel ist es keine Straftat... von Xtant

>>Du verstößt maximal gegen die AGB der Post, aber das wäre mir ja im Zweifel total schnuppe. Wissen selbst viele Juristen nicht, aber isso und kommt mehr oder weniger genau so als Klausur auch im Staatsexamen vor.
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>Nur wenn die Post das Dingens dann trotzdem nicht rausrückt, hilft ihm das auch nichts. ;)
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>Ja, zur strafrechtlich relevanten Urkundenfälschung fehlt die Täuschsungsabsicht. Nur ob dir das was hilft, wenn die Postfiliale das Ding gtrotzdem nicht rausrückt? Mit einer "gefälschten" Vollmacht einen Anspruch auf Herausgabe des Paketes durchzudrücken stelle ich mir schwierig vor.


Es fehlt nicht nur die Täuschungsabsicht, es fehlt schon an einer Fälschung. Wenn ich die Unterschrift des Berechtigten "fälsche", weil er mich drum gebeten hat, bin ich zivilrechtlich Bote, Aussteller der Urkunde ist derjenige, in dessen Auftrag ich die Unterschrift druntersetze. Die Urkunde ist damit echt und die Vollmacht wirksam. Die Vollmacht bedarf (außer in bestimmten Ausnahmefällen, Z.B. Kündigung) überhaupt keiner Schriftform, die kann ich auch mündlich oder per SMS erteilen. Die Post-AGB gelten übrigens im Verhältnis zum Empfänger gar nicht, es gibt auch keine Pflicht, den Vordruck zu verwenden, der Empfänger hat nämlich keinen Vertrag mit der Post. Der Empfänger hat aber einen Herausgabeanspruch gegen die Post, und diesen kann er selbstverständlich - und zwar formfrei! - durch Dritte durchsetzen lassen. Er kann auch bei der Post anrufen und diese auffordern, die Post an einen Bevollmächtigten herauszugeben. Den Rechtsstreit gegen die Post würde ich zu gerne führen. War damals sehr lustig beim LG Bonn, da habe ich einen waschechten Oberpostdirektor oder so ähnlich getroffen, also einer, der seit 40 Jahren bei der Post ist und jetzt die Schadensregulierung macht. Wie dem auch sei. Zusammenfassung: Vollmacht wirksam, Urkunde echt, keine Urkundenfälschung, Post hat gefälligst zu springen, sonst knallt's.


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