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| Autor: | Xtant | ||
| Datum: | 05.12.17 15:23 | ||
| Antwort auf: | Im Zweifel ist es keine Straftat... von Phil Gates | ||
>Du verstößt maximal gegen die AGB der Post, aber das wäre mir ja im Zweifel total schnuppe. Wissen selbst viele Juristen nicht, aber isso und kommt mehr oder weniger genau so als Klausur auch im Staatsexamen vor. Nur wenn die Post das Dingens dann trotzdem nicht rausrückt, hilft ihm das auch nichts. ;) Ja, zur strafrechtlich relevanten Urkundenfälschung fehlt die Täuschsungsabsicht. Nur ob dir das was hilft, wenn die Postfiliale das Ding gtrotzdem nicht rausrückt? Mit einer "gefälschten" Vollmacht einen Anspruch auf Herausgabe des Paketes durchzudrücken stelle ich mir schwierig vor. |
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