Thema:
Im Zweifel ist es keine Straftat... flat
Autor: Phil Gates
Datum:05.12.17 14:16
Antwort auf:Abholungsschein von der Post, wenn Empfänger in Urlaub von Sachiel

>Kann man da irgendwas machen? Ne Freundin ist im Urlaub. Päckchen landete wider Erwarten nicht im Briefkasten, sondern stattdessen nur ein Abholschein. Eigentlich bat sie uns, einen Wisch aus dem Päckchen weiterzuleiten, was leider zeitkritisch ist. Ne Vollmacht mit Unterschrift ist wohl nicht drin, weil sie in Asien unterwegs ist. Gibt's irgendwelche Möglichkeiten? Fürchte ja, ohne Unterschrift geht nüscht.

wenn Du Dir selbst die Vollmacht "ausstellst". Es ist nämlich KEINE Urkundenfälschung, sofern Deine Bekannte damit einverstanden ist, wovon ich hier aber ausgehe, notfalls per Whatsapp nachfragen. Du verstößt maximal gegen die AGB der Post, aber das wäre mir ja im Zweifel total schnuppe. Wissen selbst viele Juristen nicht, aber isso und kommt mehr oder weniger genau so als Klausur auch im Staatsexamen vor.


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