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| Autor: | ID | ||
| Datum: | 12.04.16 10:53 | ||
| Antwort auf: | Re:Definitiv! von suicuique | ||
>>>Bei Krankheitsfällen werden Vermögen der Kinder selbst dann mit einbezogen, wenn sie NICHTS (mehr) mit den Eltern zu tun haben. >> >>Interessant. Damit habe ich mich bisher noch überhaupt nicht im Ansatz befasst. Was genau zählt denn alles zu "Vermögen"? Nur Bargeld / Konten, oder auch Sachwerte, Aktien, etc.? > >So als Einstieg finde ich folgenden (ersten) Google Link nicht verkehrt: >[http://www.finanztip.de/elternunterhalt/] > >gruß Danke! Damit werde ich mich mal näher befassen. |
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