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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 12.04.16 10:51 | ||
Antwort auf: | Re:Definitiv! von ID | ||
>>Bei Krankheitsfällen werden Vermögen der Kinder selbst dann mit einbezogen, wenn sie NICHTS (mehr) mit den Eltern zu tun haben. > >Interessant. Damit habe ich mich bisher noch überhaupt nicht im Ansatz befasst. Was genau zählt denn alles zu "Vermögen"? Nur Bargeld / Konten, oder auch Sachwerte, Aktien, etc.? So als Einstieg finde ich folgenden (ersten) Google Link nicht verkehrt: [http://www.finanztip.de/elternunterhalt/] gruß |
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