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| Autor: | thestraightedge | ||
| Datum: | 17.02.21 16:44 | ||
| Antwort auf: | Re:Februar zurückbuchen NT von MattR | ||
>>>>>Naja - da gabs hier schon Kommunikation, dass das verboten ist und direkt geahndet würde. Ernsthaft. >>>>> >>>>>Bringt mir auch nix, wenn ich dann einen amtlichen Mahnbescheid / Zahlungsaufforderung bekomme. Das kannste ja mit einer Behörde nicht aussitzen... >>>> >>>>Jup. Haben wir im ersten Lockdown gemacht, bringt nichts. >>> >>>Kann man da nicht vor Gericht gehen? >> >>Viel Erfolg, eine Kreisverwaltung oder gar Landesregierung zu verklagen, weil für nicht erbrachte Leistungen weiter die Gebühren fällig gestellt werden. >> >>Da winkt vermutlich jede Rechtsschutzversicherung schon bei der ersten Anfrage ab. > >Da geht es ums Prinzip nicht ums Geld Schon klar. Wird dennoch niemand übernehmen. Und joa, das sind ja tlw. auch nennenswerte Summen. Auch bei mittleren Einkommen schnell mal je nach Kommune 150, 250, 300 € plus Geschwisterkind-Gebühren. Auch für höhere Einkommen sind mal 400-600 € fällig - sprich, auch hier ist die Relevanz darüber wieder gegeben. Aber ja, das ist so richtig Gutsherren-Methode, wie das Amt hier arbeitet. Wie gesagt: ich hoffe auf ein Machtwort der Landresregierung a) zu den Februar-Gebühren und b) zur Rückerstattung mit entsprechende Frist, die die Ämter einhalten müssen. |
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