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Autor: | MattR | ||
Datum: | 17.02.21 16:41 | ||
Antwort auf: | Re:Februar zurückbuchen NT von thestraightedge | ||
>>>>Naja - da gabs hier schon Kommunikation, dass das verboten ist und direkt geahndet würde. Ernsthaft. >>>> >>>>Bringt mir auch nix, wenn ich dann einen amtlichen Mahnbescheid / Zahlungsaufforderung bekomme. Das kannste ja mit einer Behörde nicht aussitzen... >>> >>>Jup. Haben wir im ersten Lockdown gemacht, bringt nichts. >> >>Kann man da nicht vor Gericht gehen? > >Viel Erfolg, eine Kreisverwaltung oder gar Landesregierung zu verklagen, weil für nicht erbrachte Leistungen weiter die Gebühren fällig gestellt werden. > >Da winkt vermutlich jede Rechtsschutzversicherung schon bei der ersten Anfrage ab. Da geht es ums Prinzip nicht ums Geld gesendet mit m!client für iOS |
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