Thema:
Re:Februar zurückbuchen NT flat
Autor: MattR
Datum:17.02.21 16:41
Antwort auf:Re:Februar zurückbuchen NT von thestraightedge

>>>>Naja - da gabs hier schon Kommunikation, dass das verboten ist und direkt geahndet würde. Ernsthaft.
>>>>
>>>>Bringt mir auch nix, wenn ich dann einen amtlichen Mahnbescheid / Zahlungsaufforderung bekomme. Das kannste ja mit einer Behörde nicht aussitzen...
>>>
>>>Jup. Haben wir im ersten Lockdown gemacht, bringt nichts.
>>
>>Kann man da nicht vor Gericht gehen?
>
>Viel Erfolg, eine Kreisverwaltung oder gar Landesregierung zu verklagen, weil für nicht erbrachte Leistungen weiter die Gebühren fällig gestellt werden.
>
>Da winkt vermutlich jede Rechtsschutzversicherung schon bei der ersten Anfrage ab.


Da geht es ums Prinzip nicht ums Geld

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