Thema:
Es macht mittelfristig auch keinen Unterschied... flat
Autor: BOBELE
Datum:29.10.20 08:53
Antwort auf:Ich nicht. von Pezking

Wer die Pressekonferenz genau verfolgt hat, konnte Merkel sowas sagen hören wie: "Wenn wir jetzt nicht eingreifen, werden wir in einen nationalen Notstand laufen, und das wollen wir ja alle nicht." Der Begriff "nationaler Notstand" war der Punkt.

Wenn jetzt jemand klagt, und der nationale Notstand liegt nicht vor, dann prüfen Gerichte nur, ob die Maßnahmen mit der geltenden Gesetzgebung vereinbar sind. Und das sind sie ggf. nicht, weil das Infektionsschutzgesetz bzgl. der möglichen Maßnahmen zur Eindämmung zu schwammig formuliert. Aber wer jetzt klagt und gewinnt und sich freut, dass er damit die Maßnahmen verhindert und es wird schlimmer, der treibt uns nur (ggf. unter vermeidbaren Opfern) in den nationalen Notstand, in dem dann andere Gesetze gelten. In den Gesetzen zum Katatrophenschutz der Länder gibt es teilweise sehr eindeutige Paragraphen zum Thema "Einschränkung der Grundrechte", die von Freiheitsentzug bis zu Enteignung alles mögliche beschreiben. Wenn die Voraussetzungen dafür eintreten und diese Gesetze gelten, kriegst Du vermutlich keine Urteile mehr, die Maßnahmen einfangen. Ob das dann im Sinne der jetzt Klagenden besser läuft als es mit den reduzierten Maßnehmen jetzt ist, wage ich zu bezweifeln.


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