Thema:
Re:Einreise nach Deutschland mit nichtdeutschem Ehepartner flat
Autor: Phil Gates
Datum:21.05.20 07:41
Antwort auf:Einreise nach Deutschland mit nichtdeutschem Ehepartner von deli-

>Ich habe die dt. Staatsbürgerschaft, meine Frau ist Schweizerein. Darf ich mit ihr eigentlich mittlerweile wieder nach Deutschland zur Familie fahren oder nicht? Als Alman darf ich ja eh rüber, mir gehts darum ob sie ggf. abgewiesen werden kann.
>
>[https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html?nn=5931604#doc13824392bodyText3]
>
>Hier gibt es unter Punkte 3 eine Selbstdeklaration unter der man folgendes  auswählen kann.
>
>zum Besuch von Verwandten, wie Eltern, Großeltern, volljährigen Kindern, Enkeln, Geschwistern, Schwägern, Tanten, Onkeln, Cousins und Cousinen.
>
>D.h. damit sollte es eigentlich funktionieren.
>
>unter Punkt 4 steht dann jedoch
>
>Grundsätzlich liegen in folgenden Fälle keine dringenden Gründe vor:
>
>Besuch von Verwandten, Bekannten oder Freunden
>Ausübung einer Tätigkeit als Au-Pair, soweit noch kein Wohnsitz im Bundesgebiet genommen wurde
>Schüleraustausch oder Schulreisen
>Eheschließung im Bundesgebiet
>Einreisen zu touristischen Zwecken oder zum Einkaufen
>
>Also eigentlich ein direkter Widerspruch zu dem was im Formular zur Selbstdeklaration steht. Was ist hier nun gültig?


Letztere Info dürfte veraltet sein. Einreisen durfte Deine Frau übrigens schon immer. Art. 6 GG schlägt Infektionsschutzgesetz, da wo Du hindarfst, darf die auch hin. Sie hätte bislang halt in häusliche Quarantäne gemusst.

Ein Freund von mir hat eine Ehefrau aus einem östlichen Nachbarland. Die haben kurzerhand Sommer 89 gemacht, um sich den ganzen Mist zu ersparen, als die Grenzen dicht gemacht wurden.

gesendet mit m!client für iOS


< antworten >