| Thema: |
|
||
| Autor: | Pezking | ||
| Datum: | 23.03.20 07:52 | ||
| Antwort auf: | Beerdigungen nur im engsten Familienkreis.. von Mampf | ||
>"§11 >. >. >. > >(4) Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestab-stands von 1,5 Metern eingehalten werden." > >Das ist schon heftig und imo ne Nummer zu hart. Hoffe, da wird nicht genau hingeguckt In Hessen heißt es, dass die zuständigen Behörden für Trauerfeiern Ausnahmen genehmigen dürfen. |
|||
| < antworten > | |||