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| Autor: | fianna | ||
| Datum: | 05.03.14 23:36 | ||
| Antwort auf: | Re:Lesenswerter Artikel zu der Zensurgeschichte von Spyro2000 | ||
>>Nur rein Theoretisch: Könnten die kleinen Läden, die sich nicht um die Rückrufaktion scheren, nicht für den Verkauf verklagt werden? > >So weit ich weiß, ja. Zumindest, wenn sie nicht glaubhaft versichern können, davon nichts gewusst zu haben und/oder das Gericht keine "geringe Schuld" gem. §86a BGB Abs. 4 erkennen will. > >spyro Das hilft dem kleinen Einzelhändler nicht. Der hat Ware für ein paar Tausend Euro gekauft. Die Polizei beschlagnahmt erstmal alles. Die Verhandlung ist frühestens in 6 Monaten. Da kommt dann vielleicht raus, dass er nicht zu bestrafen ist. Die Ware kann er trotzdem nicht verkaufen, so lange nicht geklärt ist, ob man Hakenkreuzspiele verkaufen kann. Der Prozess von Ubi geht wahrlich durch mehrere Instanzen und dauert deutlich länger. So oder so hat der Einzelhändler nur Ärger. Theoretisch kann er dann irgendwann Ubi verklagen, wenn ein Gericht festgestellt hat, dass Ubi von der Problematik wusste und trotzdem das Spiel so ausgeliefert hat. Nicht gut für Ubi. Bis das alles geklärt ist, kann Ubi keine unzensierte Version bringen. Das alles dauert dann mehr als ein Jahr und dann kauft eh keiner mehr das Spiel . Für Ubi macht es wirtschaftlich schlicht keinen Sinn dieses Konfrontationskurs zu fahren. Die interessieren für Umsätze und Gewinne, nicht für die Gamerehre. Ein Rückruf und ein Releasedatum eine Woche später, ist im großen und ganzen nicht wirklich schlimm. |
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