Thema: |
|
||
Autor: | Spyro2000 | ||
Datum: | 05.03.14 21:14 | ||
Antwort auf: | Re:Lesenswerter Artikel zu der Zensurgeschichte von GPI | ||
>Nur rein Theoretisch: Könnten die kleinen Läden, die sich nicht um die Rückrufaktion scheren, nicht für den Verkauf verklagt werden? So weit ich weiß, ja. Zumindest, wenn sie nicht glaubhaft versichern können, davon nichts gewusst zu haben und/oder das Gericht keine "geringe Schuld" gem. §86a BGB Abs. 4 erkennen will. spyro |
|||
< antworten > | |||