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>>Teil der Teilungserklärung ist die sog. Abgeschlossenheitsbescheinigung. Damit eine Eigentumswohnung sondereigentumsfähig ist muss sie zu allen Richtungen hin von anderem Gemeinschaft- oder Sondereigentum klar baulich abgetrennt sein. > >Wie sieht das eigentlich bei Reihen- und Doppelhäusern aus, die nach WEG geteilt sind? Dort endet doch das Sondereigentum oftmals an einem Gartenzaun und nicht an Außenwand? Oder ist das dann geteilt und es gibt einmal ein Sondereigentum Haus und dann noch mal Extra den Garten und die Wand dazwischen ist Gemeinschaftseigentum?
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