Antwort auf den Beitrag "Re:Kein Schadenersatz von VW bei Sonderausstattung" posten:
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>Offenbar legt VW das Gewährleistungsrecht ganz eigenwillig aus: > >[i:"Ein Austausch des Kfz sei nicht möglich, weil der Pkw individuell nach Kundenwunsch konfiguriert wurde. Deshalb handle es sich auch nicht um eine Gattungsschuld."] > >Heißt dann im Endeffekt, wenn VW es nicht schafft einen Mangel zu reparieren, hat man einfach Pech gehabt, außer man geht vor Gericht. > >[https://www.derstandard.at/story/2000143505392/pkw-sonderausstattung-als-huerde-fuer-schadenersatz]
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