Antwort auf den Beitrag "Re:Die Maschine Amazon" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
> >>Ist es nicht. Man darf in Deutschland eigentlich nur zwei befristete Verträge nacheinander haben. > >Nein. Der Ausgangsvertrag kann sachgrundlos drei Mal verlängert werden, insgesamt auf maximal zwei Jahre. Es ist danach aber kein großes Problem, Sachgründe für befristete Verlängerungen zu finden. > >Urlaubsanspruch erwirbt der AN eigentlich trotzdem. Da muss Amazon schon sehr viel rumtricksen, um das wirklich auszuhebeln. > >Und man muss auch nicht direkt bei Amazon arbeiten um zu merken, was das für ein Laden ist. ;-)
mailbenachrichtigung?