Antwort auf den Beitrag "Re:Die Radfahrerin ist jetzt verstorben" posten:
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>>>Wenn sich [b:ohne vernünftige Zweifel] nachweisen lässt, dass die Frau überlebt hätte, wenn das Spezialwerkzeug früher vor Ort gewesen wäre >> >>Wie soll das möglich sein? > >Vermutlich: per Gutachten. > >In dem Fall ist das kleine Wörtchen "vernünftig" von elementarer Bedeutung. [b:Ohne ]Zweifel liesse sich das sicherlich nicht nachweisen. "vernünftig" bietet im Regelfall immer noch sehr viel Interpretationsspielraum. > >Ist selbst bei Berechnungen trockener Zahlen nicht anders, wenn zb das HGB vielerorts "vernünftige kaufmännische Beurteilung" fordert. Du kannst Dir gar nicht vorstellen welche teils diametralen Interpretationen damit gerechtfertigt werden können. > >gruß
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