Antwort auf den Beitrag "Re:Verlust / Nachforschungsantrag - Fragen…" posten:
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>>Tatsächlich ist es dann so, dass bei einem Wert von über 500 Euro gar kein Ersatz geleistet wird. >> > >Das wäre überraschend, einseitig benachteiligend und damit AGB-rechtswidrig. 500 Euro werden sie schon latzen müssen. Und im Übrigen kann ich Herrn RA Tausch gerne nochmals die Hosen straff ziehen und ihm die DHL-AGB und die internen Prozesse der Post sturmreif schießen. Die Richter am LG Bonn LIEBEN die Post :-D > >>Allerdings weiß ich nicht, wie viel man da "hinbiegen" kann. >> >>Zumal sich der Wert bei dir ja eher aus dem Zeitwert sowie der Summe mehrerer Artikel zusammensetzt.
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