Antwort auf den Beitrag "Re:Nochmal zum Entfall der MwSt ab 2023" posten:
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>>ich hätte es jetzt andersrum gelesen, weil auch ein Balkonkraftwerk hat nicht über 30kw peak, aber kann natürlich sein dass das "Marktstammdatenregister" Pflicht ist? > >Du musst aber grds. Unternehmer nach dem UStG sein, damit du überhaupt in etwaige Steuerbefreiungen nach § 4 UStG reinkommst. > >Bist du nicht am Netz angeschlossen (Inselbetrieb), nimmt du nicht am wirtschaftlichen Verkehr teil und erzielst auch dementsprechend keine Einnahmen. Damit ist § 2 UStG nicht einschlägig. Etwaige Steuerbefreiungen sind dann egal. > >> >>Aber eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen, wenn ich als Privatperson einfach 2 Solarpanels und nen Wechselrichter kaufe müsste das dann einfach steurfrei sein. Da steht ja nicht das man die Mehrwertsteuer zurückbekommt wenn man das anmeldet. > >Verstehe ich nicht. Auf der Rechnung des Installateurs muss und darf ja keine steuerliche Beratung erfolgen.
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