Antwort auf den Beitrag "Re:Rechtlich: Urlaubsübertagung nach 2023 beschränkbar?" posten:
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>Urlaub ist im Kalenderjahr zu nehmen. Dieser dient ja der Erholung. >Ein Übertrag in das folgende Jahr ist nur aus dringenden betrieblichen >Gründen oder aus Gründen, welche Inder Persönlichkeit des Mitarbeiters >liegen, überhaupt möglich. > >Das ist also alles rechtlich Einwandfrei. Zur Unterstützung der Kommunikation >empfehle ich das mal anhand der für 2023 zu verplanenden Urlaubstage durch- >zuspielen. Nächstes Jahr liegen die Feiertage sehr Arbeitnehmerfreundlich. > >Ich würde behaupten, dass für die meisten Mitarbeiter im nächsten Jahr, bei gleicher >Verteilung der Urlaubstage, mehr zusammenhängende freie Tage zustande kommen. > >Das ist also gar nicht so schlimm, wie es sich anhört. Das betrifft ja meistens die >Mitarbeiter, welche mit dem Resturlaub die ersten Tage in 2023 abdecken. > >Ich mußte für die gleichen freien Tage in 2022 36 Urlaubstage einsetzen, für welche ich 2022 nur 30 einsetzen muss. > >LG >Matt
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