Antwort auf den Beitrag "Re:Puh, in BW scheinbar deutlich einfacher..." posten:
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>Im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg die wenigsten Angaben bei der Feststellungerklärung machen. Benötigte Daten für die Grundsteuer B sind: > > - das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss, > - die Grundstücksfläche, > - der Bodenrichtwert und > - ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken. > >Nicht abgefragt werden in Baden-Württemberg die Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Baujahr. Das macht die Erklärung deutlich einfacher. > >[https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/umsetzung-der-grundsteuer-wird-konkreter/]
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