Antwort auf den Beitrag "Re:Gegen den 417 km/h-Typen wird jetzt ermittelt" posten:
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>>>>>[https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_91535790/polizei-ermittelt-millionaer-auf-a2-mit-417-stundenkilometern-unterwegs.html] >>>> >>>>Kein Tempolimit heißt also, dass ein Tempolimit vorliegt? >>>> >>>>Nochmal: ich will das nicht gutheißen, aber es wird doch langsam zur Posse... >>> >>>Bin ja nur Hobbyjurist, aber § 315d Nr. 3 Verbotene Kraftfahrzeugrennen macht das durchaus möglich: >> >>Bin Fan dieses Paragraphen, da wir damit fleißig Autoprolls die Karren wegpfänden, welche die Innenstädte terrorisieren und sich in der Periphery überschätzen und die Gefahren unterschätzen. >> >>Das hier anzuwenden wäre... grotesk. > >Grotesk, weil die von mir beschriebenen möglichen Faktoren, die auch ein Superrennfahrer auf der Autobahn nicht in seiner Macht hat, keine Rolle spielen?
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