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> >>Und auch Notwehr hat Grenzen. Die dem Drachenlord in Form einer mehrjährigen Bewährungsstrafe bereits überdeutlich aufgezeigt wurden. Leider vergeblich. > >Sich zur Rechtfertigung eines schwachsinnigen Urteils auf ein schwachsinniges vorangegangenes Urteil zu berufen wirkt irgendwie verzweifelt.
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