Antwort auf den Beitrag "Re:niedrige einstellige Zahl, sind aufgeflogen, aussorti" posten:
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>>Es müssen schwerwiegende Straftaten sein. Für "harmlose" Vergehen wie Diebstahl, Einbruch, Raub, usw. wird niemand abgeschoben. Es muss schon mehrmals schwere Körperverletzung, wenn nicht gar Mord oder Totschlag sein. > >Weiß nicht wie D das handhabt, aber in Ö ist Straffälligkeit keine Voraussetzung für Abschiebungen. Das ist sogar die Krux, dass wir vielfach die gut Integrierten abschieben, weil die leichter greifbar sind.
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