Antwort auf den Beitrag "Re:Loophole im Grundgesetz, aber:" posten:
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>>Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland >>Art 3 >>]...] >>(3) [b:Niemand darf wegen] seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, [b:seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. >> >>Und Artikel 2 setzt dafür die Leitplanken - also nix religiöse Selbstjustiz: >>(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, [b:soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.] > >... "solange er nicht die Rechte anderer verletzt". > >Aber genau das tun diese Religionen doch.
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