Antwort auf den Beitrag "Re:Kündigungsklage Eigenbedarf Aussicht?" posten:
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>Folgendes Szenario: 4-Parteienmietshaus mit überwiegend 4-Zimmerwohnungen. Partei 1 und 3 wollen gemeinsam das Haus kaufen und aus 4 Wohnungen 2 große machen. Partei 2 zieht eh aus, also ist das für Wohnung 1+2 kein Problem. Partei 4 ist ein alleinstehender Mann und müsste von Partei 3 zum Auszug bewegt werden, damit diese Wohnung 3+4 zusammenlegen könnten. Partei 3 erwartet das dritte Kind. Wie aussichtsreich ist eine Räumungsklage bei Weigerung nach Kündigung zwecks Eigenbedarfs? Wie lange würde eine Klage schlimmstenfalls dauern?
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