Antwort auf den Beitrag "Re:Bebauungsplan nicht vohanden und Errichtung Neubau?" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>>Idealerweise hat man beides und die stimmen sich ab. >> >>Klar, wenn man [i:idealerweise] das Geld dafür übrig und keine anderweitige Verwendung dafür hat. ;) >> >>Im Ernst: Dass ein RA noch mal über die Formulierungen eines Vorbescheids schaut, macht eigentlich nur bei großen und komplexen Vorhaben (oder wenn man deutlich [i:mehr] will als auf den ersten Blick möglich scheint) wirklich Sinn. Das, was Boabdil da skizziert hat, gehört definitiv nicht dazu; Abstimmungen dieser Art kann ein guter Architekt auch alleine. >> >>>Gibt viele Architekten, die mit Anwälten direkt und langjährig zusammenarbeiten. >> >>Meinst du Entwickler oder Architekten? Klar, bei Entwicklern ist oft derselbe Anwalt ebenso wie derselbe Architekt mit an Bord. Da geht’s um große Projekte, viel Geld / Zeit und vor allem Baurechtsausschöpfung - all das braucht viel Erfahrung und großes Vertrauen der Partner untereinander. >> >>Aber ich kenne kein einziges Architekturbüro, das für so kleine Projekte wie EFH / DHH auch gleich einen Anwalt für den Bauherrn im Schlepptau hat. >> >>>So teuer ist das auch nicht. Umplanungen und Verzögerungen bei der Genehmigung sind teurer und dauern länger. >> >>Ja, aber die kann ein (guter) Architekt auch schon verhindern, schließlich ist er ja auch derjenige, der die Planung macht. >> >>>Und es ist auch nicht so ganz trivial, zu beurteilen, was erlaubt ist und was nicht, denn es kann bspw. sein, dass die Stadt eine Verdichtung der Flächen anstrebt - so etwa Frankfurt. Dadurch ist das sog. Maß der baulichen Nutzung dispensiert oder dispensierbar, selbst wenn man im unbeplanten Innenbereich ist und eigentlich die gewünschte Bebauung sich in die bestehende Bebauung nicht einfügt. >> >>München bewegt auch viel neuen Bauraum über 34er Nachverdichtungen. Und die Stadt Frankfurt hat das Maß der Nutzung sozusagen [i:aufgehoben] als Kriterium des Einfügungsgebots oder was meinst du genau? Wäre mir neu, dass eine Kommune so mit einem Bundesgesetz umgehen könnte… > >Ich glaube, die haben schlicht nachträglich Bebauungspläne für 34er Gebiete erlassen. Dann spielt der 34 ja keine Rolle mehr. Und was schon steht, hat Bestandsschutz. > >gesendet mit m!client für iOS
mailbenachrichtigung?