Antwort auf den Beitrag "Re:Bebauungsplan nicht vohanden und Errichtung Neubau?" posten:
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>>Ja, sieht mir nach einem Fall von § 34 BauGB aus, dann wäre das so. Der Sachverhalt ist aber zu dünn, um das umfassend zu beantworten. Ich würde zu einem Erstgespräch bei einem RA raten. > >Und ich würde mir keinen RA, sondern einen Architekten suchen, der Erfahrung damit hat. Das ist günstiger und zielführender. :)
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