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>>>„Beim Einbiegen hat ein Fahrzeuglenker einem Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, sobald dieser die Fahrbahn betreten hat, selbst wenn kein Schutzweg vorhanden ist (§ 13 Abs.4 StVO).“ >> >>Das widerspricht ja eben dem, was du davor geschrieben hast, oder worauf willst du hinaus? :) > >Nein, tut es nicht. Es ist logisch, dass ich als Autofahrer einen Fußgänger über die Straße lasse, [u:[b:wenn er schon auf der Fahrbahn ist]]. Soll er zurück springen? Aber daraus lässt sich kein genereller Vorrang ableiten. Bevor der Fußgänger auf die Fahrbahn tritt, muss er sich vergewissern, dass kein Auto kommt.
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