Antwort auf den Beitrag "Re:Nö!" posten:
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>>>Wenn er öffentlich gegen die "Vorverurteilung" angeht in dem Wissen, dass er bereits das VERGEHEN gestanden hat, oder auch nur Teile davon, so ist das Vorgehen des Gerichtes zur (Er-)Klärung durchaus rechtens und richtig. >>> >>>Der Tatvorwurf ist Besitz und Verbreitung. >>>Was er davon gestanden hat wissen wir tatsächlich nicht. >>> >>>Seinen Ruf hat er aber selbst zerstört- nicht sein Anwalt wegen Falschberatung oder die Staatsanwaltschaft oder das Gericht oder von mir aus Oliver Pocher. >>>Nur er hat sich entschieden, die Bilder und Videos zu besitzen. >>> >>>Und die Gründe sind mir ziemlich egal. >> >>Mal unabhängig von dem Fall hier. Ab wann darf eine Staatsanwalt den Anklagepunkte veröffentlichen bzw. was und wann darf veröffentlicht werden. > >Die Staatsanwaltschaft teilt regelmäßig mit, was gegen wen ermittelt wird. >Die Staatswanwaltschaft hat sogar ne eigene Pressestelle. >Natürlich geht das nur auf Nachfrage- deshalb wird das auch hauptsächlich öffentlichkeitswirksam. >aber es gibt auch Mitteilungen wenn gegen örtlich bekannte Gastronomen ermittelt wird z.b. > >Anders als im Steuerrecht- dort gibt es z.b. das Steuergeheimnis nach 30AO... > >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0
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