Antwort auf den Beitrag "Re:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit" posten:
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>>>Ich klicke mich gerade mal wieder durch das Gruselkabinett der Angebote unter 400K€ für Bochum und Umgebung auf Immobilienscout und bin bei der folgenden Formulierung stutzig geworden: >>> >>>[i:Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zum Baujahr vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr und der Baurechtmäßigkeit übernommen werden.] >> >>Heisst für mich im schlimmsten Fall, dass die Butze illegal gebaut wurde. >>Glaube ich aber nicht. >> >>Sollte es aber doch zum Worst Case kommen, müsste man schlimmsten Falls abreissen. >>Allerdings gibt es da auch noch eine Bestandsschutzregelung. >Nein. Bei illegal errichteten Gebäuden /Schwarzbauten) gibt es keinen Bestandsschutz. > >>Merkwürdig ist nur das sämtliche Unterlagen abhanden gekommen sein sollen, sowohl bei der Gemeinde als auch beim ehemaligen Bauherren, was durchaus auf einen Schwarzbau hindeuten könnte. > >Muss nicht zwingend so sein, fehlende Unterlagen kommen sogar häufiger vor als man denkt. (Siehe meine Antwort unten auf MattR)
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