Antwort auf den Beitrag "Re:Frage zur reduzierten MwSt (Bestell- vs. Lieferdatum)" posten:
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>Ich VERMUTE mal, dass die rechtliche Regelung so aussieht: > >Als Privatkunde bestellst du einem vereinbarten Bruttopreis inkl. Mwst. Als Geschäftskunde bestellst Du dagegen zu einem vereinbarten Nettopreis exkl. Mwst. > >D.h. wenn Du als Privatkunde bestellt hast, kann der Händler eine Mwst Reduktion an Dich weitergeben, muss er aber nicht, weil er den - für Dich irrelevanten Nettopreis - anpassen kann. Bestellst du als Geschäftskunde ist der Verkäufer nicht an den Bruttopreis gebunden, sondern an den Nettopreis. > >Mit der Anpassung hat sich die Regierung echt ein Ei gelegt. Das wird unendlich hickhack geben. > >>Ich habe nun zu altem Nettopreis mit alter MwSt bestellt. > >definier das rechtlich. Bei Geschäften mit Privatkunden ist der Händler verpflichtet Bruttopreise inkl. Mwst anzugeben, nicht den Nettopreis.
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