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> >>Aussage verweigern geht nicht (wenn er es denn nicht war- das setze ich mal voraus), es sei denn, dein Kind ist "dumm" oder behindert. >> > >Vor Gericht geht das nicht. Eine einfache (also nicht vom Staatsanwalt beaufragte) Aussage bei der Polizei ist da immer noch was anderes.
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