Antwort auf den Beitrag "Re:Hätte man damals auf mich gehört, hätte man jetzt ein" posten:
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>>Dran denken das es nicht wie bei Aktien mit Abgeltungssteuer getan ist, sondern bei kurzfristigem Handeln einkommensteuerpflichtig ist. > >In Deutschland, ja, aber in der Schweiz ist das Steueramt froh, wenn man überhaupt was angibt. Was ich in der letzten Steuererklärung auch gemacht habe.
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