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>im Strafrecht kennt man ja Tagessätze. Bei Ordnungswidrigkeiten sollte es doch möglich sein auf Grund des letzten Einkommensteuerbescheids eine adäquate Höhe zu ermitteln. Wer Geld hat kann aber auch wegen jeden Knöllchen ein Verfahren aufmachen, diese weg hat man mit geringen Einkommen auch schon nicht.
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