Antwort auf den Beitrag "Re:Guter Punkt! Oder Generell einfach langsamer!" posten:
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>Darüber hinaus gilt auch noch §3 Abs. 2 der StVO "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern." > >Dafür ist vermutlich noch niemand belangt worden, aber zumindest sollte man sich bei solchen Aktionen nicht auch noch im Recht fühlen.
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