Antwort auf den Beitrag "Re:Berliner Mietendeckel wackelt" posten:
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>>Erste erfolgreiche Klage in Berlin Amtsgericht erlaubt Mieterhöhung trotz Mietendeckel. >>Interessant ist hier die Urteilsbegründung des Gerichtes die sich eigentlich ganz klar den verfassungsrechtlichen und Kompetenzrechtlichen Bedenken der aktuellen Verfassungsklagen anschließt. >> >>[https://m.tagesspiegel.de/berlin/erste-erfolgreiche-klage-in-berlin-amtsgericht-erlaubt-mieterhoehung-trotz-mietendeckel/25632232.html] >> >>gesendet mit m!client für iOS > >Seltsam. Ich kenne die Berliner Verfassung nicht, aber wenn ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig hält, muss es den Rechtsstreit dem Verfassungsgericht vorlegen (hier dem von Berlin, da es kein Bundesgesetz ist). Es darf nicht einfach contra legem entscheiden.
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