Antwort auf den Beitrag "Re:Apropos Abmahnanwälte" posten:
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>Ich habe noch einen dicken Stapel Korrespondenz mit einem Abmahnanwalt und später dem Inkassobüro, an welches die Forderung abgetreten wurde. Die Forderung müsste AFAIR seit Ende 2016 verjährt sein. Wie lange muss bzw. sollte ich das noch verwahren?
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