Antwort auf den Beitrag "Re:Hui: Entscheidung des Verfassungsgerichts" posten:
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>>AFAIK wird dann jemand vom Amt bestimmt der die Interessen des Patienten vertreten soll oder zumindest das was er dafür hält. > >Klar, aber der ist nur Sachwalter. Im Normalfall ein Familienmitglied. Eine solche Entscheidung wird dieser aber sicher nicht treffen dürfen. In Österreich ist sowieso leider noch alles viel strenger. > >[i:Selbstbestimmt in den Tod zu gehen, medizinisch assistiert und legal, das ist in Österreich nicht möglich] > >[https://www.derstandard.at/story/2000115045777/sterbehilfe-wie-sollte-die-gesetzeslage-in-oesterreich-ihrer-meinung-nach] > >>Aber das hat mit dem Thema hier nicht so arg viel zu tun. Patientenverfügung ist vieles, nur kein Freifahrtschein zur Sterbehilfe ^^ > >Ich dachte eigentlich, ich darf in meiner Patientenverfügung zum Beispiel eine künstliche Ernährung ausschließen.
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