Antwort auf den Beitrag "Re:2x Sendung verloren gegangen, 2x wurde ich bestraft" posten:
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>>Geht es da um irgendeine Treuhand-Geschichte? Dafür können sie die Spielregeln vorgeben wie sie lustig sind, ist ja deren Plattform. Aber selbst wenn der Käufer schon bezahlt hat: Ebay kann auch vorsehen, dass Du abweichend vom BGB für das Versandrisiko einstehen musst. Darauf kann sich der Käufer dann zwar vermutlich nicht berufen, aber Ebay kann Dich sperren. > >Eine Mitarbeiterin bei eBay hat es auf Nachfrage hin ganz kurz und knapp ähnlich geschildert wie Du. Und ich schätze es sehr, wenn ich keine Standardtexte bekomme. > >Wer mit Paypal verkauft unterwirft sich demnach dem Käuferschutz. Das Ganze, obwohl der Verkäufer die Gebühren dafür bezahlt. Es ist eigentlich völligst absurd, aber man kann wohl nichts dagegen tun. > >>Schick halt versichert oder per Einschreiben. > >Auch dazu hat die Mitarbeiterin sich ganz kurz geäußert. Mach's ohne Paypal, dann gilt das BGB und eBay macht überhaupt nichts. > >Bin zwar gelackmeiert, aber wieder ein Stück schlauer -_- Glaube ich.
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