Antwort auf den Beitrag "Re:Verurteilungen nach angezeigten Vergewaltigungen" posten:
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>>Wieviele % müssten es denn nach Herrn Streitätschs Rechtssprechung sein? > >Der kleene Michel muss nicht MICH bemühen, um die Mängel zu eruieren. Dazu habe ich ja einen Bericht verlinkt; google liefert umfassende Kommentare und Meinungen dazu, viele von Strafrechtlern und Rechtswissenschaftlern, welche die Quoten vielerorts als erschreckend niedrig bewerten und Reformationen an Strafverfolgung und Strafrecht fordern. > >Dass 3% [i:etwas] gering sind, offenbart übrigens wohl schon der gesunde Menschenverstand. > >Oh, wait.
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