Antwort auf den Beitrag "Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung?" posten:
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>Ehrlich gesagt versteh ich die Bedenken zum Vorgehen nicht die hier geäussert werden. > >Es handelt sich doch um eine ordentliche Kündigung. Das ist eine einseitige Willenserklärung. >Warum sollte es da von Belang sein wenn der Adressat noch am Leben ist oder nicht? >Ist ja nicht so dass der Vermieter die Kündigung "erlauben" muss. >Ich würde es einfach an den mir bekannten Vermieter schicken. Egal ob tot oder nicht. > >gruß
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