Antwort auf den Beitrag "Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung?" posten:
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>>>Den kriegt er aber nicht so schnell um seinen Zeitplan einzuhalten >> >>Wieso? Würde ich probieren und den Nachlasspfleger umgehend beantragen. Sind ja noch knapp zwei Wochen bis zum 4. November... > >Zwei Wochen in Realzeit != zwei Wochen Beamtenzeit > >> >>Könnte man nach Beantragung die Kündigung nicht einfach ans Verwaltungsgericht senden, mit der Bitte um Weitergabe an den zuständigen Nachlasspfleger? Irgendeinen Adressaten muss es ja in der Zwischenzeit geben... > >Da bin ich überfragt, das habe ich in der Praxis noch nie gemacht und musste mich mit den gesetzlichen Vorgaben noch nicht auseinandersetzen.
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