Antwort auf den Beitrag "Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung?" posten:
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>>>>Wenn es einen Erbe gibt musst Du bei diesem kündigen. >>>> >>>>Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt musst Du bei allen kündigen. >>>> >>>>Wenn die Erben noch nicht feststehen must Du bei Nachlassgericht die Einsetzung eines Nachlasspflegers beantragen und diesem dann kündigen. >>>> >>>>In jedem Fall natürlich fristgerecht. >>> >>>Ja super, das schaffe ich ja nie und nimmer fristgemäß zum 4.11. und ich bin der doofe, der recherchieren darf und am Ende volle drei Monatsmieten zahlen darf. >> >>Hört sich doch am ehesten nach Variante 2 an. Ich würde alle potentiellen Erben anschreiben. Selbst wenn Variante 3 richtig gewesen wäre muss das erstmal jemand wissen und bemerken. > >Ich hab da kein Urteil zur Hand, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man dem Mieter zumuten kann, die Erben zu ermitteln. > >Melanie
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