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>>Ein bisschen OT, aber: >> >>Ich musste für mein zweites Staatsexamen auch eine Prüfung in Staatsbürgerkunde ablegen und habe mir da viiiiiel, naja sagen wir "spezielles", Wissen aneignen müssen. >> >>Viel habe ich schon wieder vergessen, ABER eine Sache habe ich mir gemerkt: >> >>In der Urlaubsverordnung (UrlMV) Paragraph 10 (Dienstbefreiungen) ist geregelt: >> >>[i:für die Vaterlandsverteidigung werden 5 Tage Sonderurlaub pro Kalenderjahr gewährt. >>] >> >>:-)
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