Antwort auf den Beitrag "Re:Nießbrauch - Schenkung? Steuern?" posten:
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>Bin spät dran, ich weiss ;) > >>Eine Schenkung wrd fiskalisch wie ein Erbschaft behandelt. Man nennt das Vermögensübergabe zu Lebzeiten. D.h. du hast dabei die gleichen Freibeträge wie bei einer Erbschaft (afaik aktuell 400.000,-€). >>Wenn das Haus also weniger als 400k kostet hast du nichts zu befürchten. > >Sind sogar 400K Pro Elternteil. >Wenn die Verschenkenden Mama und Papa sind dann sind es 800K. > >>Sollten deine Eltern (innerhalb von 10 Jahren) versterben hast du dann aber keine 400k Freibetrag mehr sondern eben nur noch den Rest nach Abzug des Hauspreises. > >Seit 2011 IIRC werden zu Lebzeiten getätigte Schenkungen schon während der 10 Jahre linear "abgeschmolzen". Also nach 1 Jahr nur noch 90% des Wertes angerechnet, 2 Jahren 80% etc. >Früher galt das alles oder nichts Prinzip. Tod innerhalb von 10 Jahren nach Schenkung: die vollständige Schenkung zur Erbmasse. >Nach 10 Jahren: vollständige Schenkung wird nicht mehr betrachtet. > >gruß
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