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>>Laut Arbeitsstättenverordnung ist das für Büroräume nicht mehr zulässig: >> >>Steigt die Lufttemperatur im Arbeitsraum über +35 Grad Celsius, ist der Raum für die Zeit der Temperaturüberschreitung ohne besondere Maßnahmen wie bei Hitzearbeit (z.B. Luftduschen, Wasserschleier, [b:Entwärmungsphasen] oder Hitzeschutzkleidung) nicht als Arbeitsraum geeignet. > >Gibt es die bei Amazon? Ich würde 10 nehmen...
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