Antwort auf den Beitrag "Re:Fragen zu Mietvertrag" posten:
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>>>Wenn andere Personen in der Wohnung übernachten, ist das dem Vermieter anzuzeigen und wird mit 8 € pro Übernachtung und Person berechnet. WTF? Im Grunde besteht der ganze Wisch aus Klauseln dieses Kalibers. So etwas habe ich noch nie gesehen. >> >>Ist aber völlig legal. § 553 BGB. > >Aber bezieht sich das nicht auf Untervermietung? Hier geht es ja um einfache Schlafgäste. Das würde ja bedeuten, dass er dem Vermieter seine One-Night-Stands melden müsste. Das geht ihn schlicht nichts an. > >Ergänzung: [http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/besuch.html] $ 553 BGB ist für dauerhafte Gäste. Im Vertrag ging es um Kurzzeitgäste. Die darf er jederzeit empfangen. Und es dem Vermieter nicht anzeigepflichtig.
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