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>>>Davon abgesehen ist alles, was ich äußere, gesetzeskonform. >> >>Nun ja. "Die Benutzung des Schimpfwortes Hurensohn kann in Deutschland strafrechtlich verfolgt und eine solche Beleidigung nach § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe ... bestraft werden." > >Dann würden viele LOL Spieler arm werden ... vom GangstaRappern ganz zu schweigen
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