Antwort auf den Beitrag "Re:Kündigungsfrage bei TG Stellplatz" posten:
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>Ich hab einen Mietvertrag für einen Tiefgaragenstellplatz. Die Tiefgarage ist ein separates Gebäude ca. 20 Meter neben meiner Wohnung entfernt und gehört einen älteren Herrn. > >Seit einiger Zeit war das Problem, dass von der Tiefgarage maroder Putz auf mein Auto fällt und habe den Vermieter (per Einschreib-Brief am 6.5.)höflichst darum gebeten, eine Plane o.ä. anzubrigen, damit der herunterfallende Putz nicht mehr auf mein Auto fällt. Bei anderen Stellplätzen ist bereits so eine Plane angebracht, ich wüsste aber nicht ob die von Mietern selbst angebracht wurde oder vom Vermieter. > >Daraufhin hab ich gestern den 17.5. (der Brief wurde auf dem 13.5. datiert) eine Kündigung ohne Kündigungsgrund zum 31.5. bekommen. > >Auf telefonische Nachfrage des Kündigungsgrundes sagte er mir am Telefon nur, er will von mir Ruhe haben. > >Ich möchte natürlich den Stellplatz weiter behalten und die Mängelbeseitigung ist doch nicht zuviel verlangt, dass er eine Plane für ein paar Euro anbringt. Schliesslich habe ich immer die volle Miete bezahlt. > >Jetzt meine Fragen: > >-Ist die Kündigung rechtswidrig und somit ungültig weil er die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten hat ? > >-Wie sind die gesetzlichen Fristen ? > >-Muss er einen Kündigungs-Grund dafür nennen ? > >-Wie soll ich jetzt am besten darauf reagieren ? Schliesslich will ich ja einen Stellplatz haben weil die Parksituation in der Straße relativ schlecht ist. > >Danke in Voraus
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